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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Rechtsanwaltskanzlei Kolja Hein ist bemüht, ihre Webseite www.hein-kanzlei.de im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Domain www.hein-kanzlei.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.


Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Bei kurzfristigen Veröffentlichungsfristen oder bei sehr umfangreichen Dokumenten kann es vorkommen, dass diese Inhalte nicht vollumfänglich barrierefrei zugänglich sind. Inhalte von Dritten, die eventuell auf der Webseite hein-kanzlei.de veröffentlicht werden und die außerhalb der Kontrolle der Rechtsanwaltskanzlei Kolja Hein liegen, fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

Falls Sie bestimmte Informationen benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen, kontaktieren Sie uns gerne.



Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.04.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 26.04.2024 überprüft.


Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter info@hein-kanzlei.de an.


Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle www.schleswig-holstein.de/beschwerdestelle-barrierefreiheit finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 12
4105 Kiel
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