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Wie gründe ich meinen eigenen Fußballverein?

Welche Voraussetzungen muss ich einhalten, um meinen eigenen Fußballverein zu gründen?

Die Sportrechtskanzlei Hein möchte Ihnen in diesem Beitrag kurz erläutern, wie die Vorgehensweise und die Kosten der Vereinsgründung ablaufen.

1. um einen Fußballverein gründen zu können, müssen mindestens sieben Mitglieder vorhanden sein. Diese müssen sodann auch an der so genannten Gründungsversammlung, also der ersten offiziellen Vereinsversammlung, teilnehmen. Grund ist, dass diese die Satzung unterschreiben müssen.

 

2. Der Verein benötigt eine Gründungsversammlung

In dieser sollte der Vereinsname festgelegt werden. Hier kann es hilfreich sein im Vereinsregister zu recherchieren. Sodann muss eine Satzung bestimmt werden.

Diese muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bei der Formulierung sind wir Ihnen sehr gerne behilflich.

Ferner muss ein Vorstand und eine Vertretung festgelegt werden. Der Verein kann als Körperschaft nicht selbst handlungsfähig sein, so dass ein Vorstand für diesen Auftritt.

Einzelnen Bestimmungen diesbezüglich wurden in der Satzung festgelegt.

Zu beachten: auf der einberaumten und Gründerversammlung muss ein Gründungsprotokoll geführt werden. In der Satzung wurde festgelegt, wer das Protokoll unterzeichnen kann. Das kann der erste Vorsitzende und ein Protokollant sein. Auch das Gründungsprotokoll muss einzelne Bestimmungen enthalten.

3. sodann muss die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt geprüft werden. Das Finanzamt kann den Fußballverein steuerlich als gemeinnützig einstufen.

Hierfür muss die Vorgabe nach Paragraph 52 der Abgabenordnung erfüllt sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Club für die Allgemeinheit zugänglich ist. Gehört der Club lediglich zur Belegschaft ihres Unternehmens ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.

Bezüglich der Einzelheiten, die Sie dem Finanzamt vorlegen müssen, sind wir Ihnen sehr gerne behilflich.Wichtiger Hinweis: bevor sie ihren Antrag im Vereinsregister stellen, sollten Sie den Antrag beim Finanzamt stellen, so sparen Sie in der Regel Kosten, da in diesem Fall, in vielen Bundesländern, die Anmeldegebühren entfallen.

4. Der Notar muss die Unterschrift des Vorstandes beglaubigen.

5. nunmehr muss der Verein in das Vereinsregister eingetragen werden. Dafür brauchen Sie bestimmte Dokumente.

6. jetzt müssen sie nur noch ein Bankkonto für den Verein eröffnen und den Verein beim Finanzamt anmelden.

 

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Für eine Vereinsgründung fallen zwischen 70 und 130 € an, je nachdem, in welchem Bundesland Sie sich befinden. Gerne beraten wir Sie auch in diesem Punkt.

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