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Rote Karte und dann? Wie läuft die Urteilsfindung beim DFB ab?

Die Sportrechtskanzlei HEIN aus Hamburg erläutert wie Spielsperren beim DFB entschieden werden und welche Erfolgsaussichten ein Einspruch hat.

Ein Spieler bekommt die Gelb-rote Karte und wird für das nächste Spiel gesperrt. So weit so einfach. Doch wie verhält es sich bei einer roten Karte? Hier gibt das Regelwerk ein Mindestmaß von einem Spiel Sperre vor.

 

Abpfiff. Und nun?

Nach dem Schlusspfiff füllt der Schiedsrichter online und im verbandseigenen System den Spielbericht aus. Darauf hat dann der Kontrollausschuss, das Sportgericht und das Bundesgericht Zugriff. Damit die unabhängige Rechtsfindung gewahrt wird, darf keines der Mitglieder einem anderen Ausschuss im Verband angehören.

 

Der Instanzenzug:

Zunächst erhält der Kontrollausschuss den Spielbericht. Dieser nimmt die Rolle der Staatsanwaltschaft wahr, leitet daher die Ermittlungen und erlässt eine Art Strafbefehl. In diesem fordert er eine Sperre und alternativ zusätzlich eine Geldstrafe. Bis 14 Uhr des folgenden Werktages muss der Einzelrichter des Sportgerichtes darüber informiert werden. Zuvor wird der Spieler und der Verein über das jeweilige Strafmaß in Kenntnis gesetzt. Diese können zustimmen, sodass Rechtskraft eintritt, oder Einspruch erheben.

 

Strafmaß:

Das Strafmaß unterteilt sich in drei Fälle: Rohes Spiel, unsportliches Verhalten und Tätlichkeit. Zudem wird das Strafmaß auch dadurch beeinflusst, ob der Täter ein Wiederholungstäter ist. Strafmildern wird berücksichtigt, wenn der Täter lediglich Ersttäter ist und zuvor nicht einschlägig bestraft wurde.

Unter unsportliches Verhalten fallen leichtere Fälle. Diese sind zum Beispiel ein Festhalten des Gegners oder eine Notbremsen. Das Mindeststrafmaß beträgt in solchen Fällen lediglich eine Sperre von einem Spiel.

Rohes Spiel findet Anwendung, wenn im Kampf um den Ball der Gegner rücksichtslos verletzt oder gefährdet wird. Das Mindestmaß beträgt in diesen Fällen zwei Wochen.

Die Tätlichkeit ist hingegen die härteste Bewertung und rechtfertigt eine Sperre von bis zu sechs Wochen. Es gibt jedoch auch hier Milderungsmöglichkeiten. Diese liegen vor, wenn der Spieler in einer Art Notwehr gehandelt hat, also, wenn er vorher selbst gefoult oder angegangen wurde. Ein anderes Beispiel ist, wenn eine leichtere Tätlichkeit wie lediglich leichtes Stoßen vorliegt. In diesen Fällen kann die Sperre auf bis zu zwei Spiele reduziert werden.

 

Verfahren bei Einspruch:

Legt der Spieler oder der Verein gegen das geforderte Strafmaß Einspruch ein, so muss das Sportgericht bis 14 Uhr des nächsten Werktages schriftlich entscheiden. Eine mündliche Verhandlung findet hier noch nicht statt. Zu einer solchen kommt es jedoch, wenn nach der schriftlichen Entscheidung, der Spieler, der Verein, oder der Kontrollausschuss Einspruch erheben. Hierzu kommt es bei nur 10-15 Prozent der Fälle. Die Kammer ist dann mit drei – und nicht wie zuvor mit nur einem – Richter besetzt. Gegen dieses Urteil kann dann weiter ein Rechtsmittel eingelegt werden und der Fall kommt dann zum DFB-Bundesgericht.

 

Zuständigkeit:

Spiele des DFB-Pokals und der ersten drei Ligen fallen unter die Zuständigkeit des DFB. National stellt das DFB-Bundesgericht die letzte Instanz dar. Ein Urteil ist dann endgültig.  Vor dem DFB-Bundesgericht gilt grundsätzlich das sogenannte Verschlechterungsprinzip.

 

Freiheitsstrafe durch das Sportgericht?

Der DFB hat in seiner Satzung Regeln festgelegt. Bei Verstößen kann er diese sanktionieren. Es kann jedoch solche Sanktionen nur auf Verbands- und Vereinsebene treffen. Ein staatliches Verfahren kann und soll gar nicht ersetzt werden. Daher kann es vorkommen – gerade bei Tätlichkeiten – dass es zwei Gerichtsverhandlungen gibt. Eine im Instanzenzug des Sportrechts und eine im Strafrecht.

 

Internationaler Sportgerichtshof CAS: Court of Arbitration for Sport oder auf französisch  TAS: Tribunal Arbitral du Sport

Der Internationale Sportgerichtshof mit Sitz in Lausanne (Schweiz) urteilt über Streitfragen, die das internationale Sportrecht betreffen.

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