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Die Ausgliederung von Fußballlizenzspielerabteilungen in der Regionalliga

Kolja Hein, Rechtsanwalt für Sportrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein, erläutert die Vor- und Nachteile der Ausgliederung von Fußballlizenzspielerabteilungen in der Regionalliga.

Was sind die Hintergründe für eine Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung?

Im Gegensatz zur Ausgliederung im Profifußball, gliedern Vereine in der Regionalliga häufig aus Gründen der Insolvenzabsicherung aus. Für Fußballvereine aus der Regionalliga wird die Frage, ob sie noch die passende Rechtsform haben spätestens dann relevant, wenn der professionelle Spielbetrieb Verluste ausweist. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist es nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereich, also Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse etc., für einen steuerpflichtigen  und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden.

Auch Vereine in der Regionalliga unterliegen erhöhten Anforderung an die Professionalisierung und damit einem erhöhten Kapitalbedarf. Durch die Ausgliederung wird der Profibereich auf eine Kapitalgesellschaft in organisatorischer und finanzieller Hinsicht flexibler. Der Vorteil ist, dass Entscheidungen dann losgelöst vom Gemeinnützigkeits- und Vereinsrecht getroffen werden können. Die dadurch gewonnene gesellschaftsrechtlichen Strukturen führen dazu, dass eine erhöhte Transparenz geschaffen wird. Diese wird insbesondere von Geschäftspartnern, wie Banken und Sponsoren sehr geschätzt.

 

Die Organisation der Ausgliederung: welche Rechtsform passt? Wie muss die Satzung gestaltet werden?

Wichtig ist eine Rechtsform zu wählen, die für die Regionalliga geeignet ist, zugleich aber auch für höhere liegen tragfähig ist. Hierbei muss man auch die 50 + 1 Klausel des DFB beachten. Das bedeutet, dass die Vereine bei der Kapitalgesellschaft stets über mindestens 50 % der Stimmenanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmanteils in der Gesellschafterversammlung verfügen müssen, damit die Entscheidungshoheit des Vereins gesichert ist. Dadurch wird eine Fremdbestimmung von Investoren vermieden. Bei der Spielklasse der Regionalliga handelt es sich zwar nicht um eine solche des DFB, jedoch empfiehlt sich eine Abstimmung des Satzungsentwurf mit dem DFB, gerade mit Hinblick auf einen potentiellen Aufstieg in die dritte Liga, da diese dem DFB unterliegt.

 

GmbH

Die meisten Vereine der Regionalliga wählen die Rechtsform der GmbH. Der Vorteil ist hier, dass die Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich haften. Als Haftungsmasse steht allein das Gesellschaftsvermögen zu Verfügung. Viele Vereine wählen die Rechtsform der GmbH, da sie mit einem langjährigen Sponsor einen sicheren Kapitalgeber haben und keine neue Kapitalquellen benötigen. Im Ergebnis führt das zu einer großen wirtschaftlichen Abhängigkeit, obwohl die 50 + 1 Regel eingehalten wird.

 

AG

Die Rechtsform der AG findet in der Regionalliga bisher sehr wenig Beachtung. Grund dafür wird sein, dass der Vorstand eine Weisungsunabhängige Stellung hat, wodurch dem Verein eine unmittelbare Kontrolle und Einflussnahme verwehrt bleibt.

 

KGaA

Anders als im Amateurbereich, haben in der Bundesliga bereits zahlreiche Vereine ihre Lizenzspielerabteilung auf eine KG AA ausgegliedert.Die KGaA ist eine Mischform zwischen einer Kommandit- und einer Aktiengesellschaft. Diese Rechtsform ist in der Regionalliga auch kaum bis gar nicht verbreitet.

 

Welche Abteilung sollte ausgegliedert werden?

Neben der richtigen Wahl der Rechtsform, muss der Verein auch die sportliche Ausrichtung festlegen. Dazu gehört, dass er entscheidet, welche Spielbetriebseinheit ausgegliedert werden soll. Hierbei darf die Integration der Nachwuchsarbeit, gerade der Jugendmannschaften, nicht vernachlässigt werden. Zu beachten ist hier, dass einige Landesverbände Kapitalgesellschaften in den Ligen unterhalb der Regionalliga, keine Spielberechtigung erteilen. Eine sehr wichtige Bedeutung muss der Frage zu kommen, welcher Einheit die Markenrechte am Vereinslogo, den Vereinsfarben und den Vereinsnamen als spezielles Rechtsverhältnis zugeordnet werden soll. Ratsam ist es hier, zum Schutz vor Insolvenzrisiken, die Markenrechte beim Verein zu belassen und die Nutzungsrechte hieran über eine entgeltliche Lizenzvereinbarung oder alternativ über eine Aufspaltung von zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum zu regeln. Obwohl eine Gesamtrechtsnachfolge eintreten dürfte, sollte man immer im Hinterkopf die Vertragskonstellationen für Mietverträge über Trainingsplätze und Büroräumlichkeiten, sowie für Stadionnutzungsvereinbarung haben. Ferner sollte man keine Mischverträge bei Arbeitsverhältnissen bezüglich einer Tätigkeit im Jugendbereich und im Profifußball regeln, da ansonsten die Finanzbehörden auf die Idee kommen könnte, dass kein ausgliederungsfähiger Teilbetrieb im Sinne des Umwandlungssteuerrechts vorliegen würde.

 

Welche Risiken entstehen durch eine Ausgliederung in der Regionalliga?

Das größte Risiko ist ein potentieller Abstieg. Die Folgen sind für den Verein fatal, der in einem Landesverband spielt, dessen Landesverband Kapitalgesellschaften im Spielbetrieb unterhalb der Regionalliga nicht zulassen. In der Praxis kommt in diesem Fall der Abstieg einer Insolvenz der Kapitalgesellschaft gleich, da deren Spieler ablösefrei auf dem Markt sind und ein operativer Spielbetrieb nicht mehr möglich ist.

 

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