Hitzefrei im Büro?
Deutschland schwitzt und wir sollen Rekordwerte von bis zu 40° erreichen. Doch gibt es im Büro auch hitzefrei, wie früher in der Schule?
Die schlechte Nachricht vorweg: einen Anspruch auf Hitzefrei haben Arbeitnehmer nur in den seltensten Fällen.
Aufgrund des Direktionsrechts darf der Arbeitgeber grundsätzlich bestimmen, wo und wann sein Mitarbeiter im Einsatz ist. Hierbei hat er natürlich die gesundheitlichen Interessen des einzelnen Mitarbeiters ausreichend zu berücksichtigen.
Hat jemand zum Beispiel ein Herzkreislauf Problem, oder ist der Mitarbeiter schwanger, kann die Arbeit in einem warmen Büro schon mal als unzumutbar gelten. Die Folge wäre, dass dieser Mitarbeiter dann hitzefrei bekommen kann.
Im Einzelnen:
Temperaturen von bis zu 35°
Die Arbeitsstättenregelung schreibt vor, dass die Raumtemperatur im Büro grundsätzlich bei 26 °C liegen soll.
Besondere Fälle, die gerade im Sommer auftreten, können den Arbeitnehmer auch dazu verpflichten bei Temperaturen von bis zu 35° zu arbeiten. Der Arbeitgeber hat dann allerdings Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese können etwa Rollos oder Jalousien sein.
Wasser und Schutzkleidung gegen die Hitze
Wie sieht es aus, mit Arbeitnehmern die draußen arbeiten müssen?
Diese müssen selbstverständlich vor der direkten Sonne geschützt werden. Der Arbeitgeber kann dafür Sonnensegel spannen oder Schutzkleidung bereitstellen. Zudem sollte der Arbeitgeber immer Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor und kostenloses Wasser bereitstellen. Ferner sollten, um langfristig einen grauen Star zu vermeiden, die Augen mit einer Sonnenbrille geschützt werden.
Arbeitsstop, wenn die Ozonbelastung zu hoch ist?
Wenn Sommersmog oder überschrittene Ozonwerte gemeldet werden, müssen die Arbeitgeber den Empfehlungen der Behörde Folge leisten.
Schwere Arbeiten müssen dann stark eingeschränkt werden. Messdaten und Verhaltenshinweise gibt es vom Umweltbundesamt.
Arbeitszeiten den Temperaturen anpassen
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt eine Anpassung der Arbeits – und Pausenzeiten an die Hitze, sofern das in der jeweiligen Firma möglich ist.
Beispielsweise können Arbeiten in den kühleren frühen Morgen oder den späten Abend verlegt werden. Empfehlenswert sind zudem mehrere zusätzliche kurze Pausen.
Lockerung der Kleiderordnung
Steigen die Raumtemperaturen trotzdem weiter, sollte die Firma sich weitere Maßnahmen überlegen, damit die Arbeitnehmer so wenig wie möglich belastet werden.
Laut Gesetzgeber gilt jedoch das Folgende:
„Technische und organisatorische Maßnahmen gehen personenbezogenen vor“, Konkret bedeutet das, bevor Sie ihr Jacket ablegen, muss ihr Vorgesetzter erst einmal versuchen, die Räume abzukühlen.