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Bundeswehr darf Rechtsextremen fristlos kündigen

Der Hausmeister war bei der Bundeswehr Zivilangestellter. Er gehörte einer rechtsextremen „Kameradschaft“ an.

Diesbezüglich besuchte er auch regelmäßig einschlägige Veranstaltungen und äußerte sich zudem im Internet zustimmend zu rechtsextremen Inhalten. Das blieb der Bundeswehr nicht verborgen, sodass sie ihm im Dezember 2018 fristlos kündigte. Im Januar änderte die Bundeswehr die Kündigung in eine Kündigung mit einer Auslauffrist zum 30. September 2019.

Hier gegen erhob der Hausmeister eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin. Die Richter sahen die Kündigung durch das Bundesverteidigungsministerium als wirksam an. Da der Hausmeister jedoch mehr als 30 Jahre bei der Bundeswehr tätig war und dementsprechend ein höheres Lebensalter hat, konnte die Kündigung nur mit der Übergangsfrist  wirksam sein. (AZ. 60 Ca 455/19)

Das Urteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Hiergegen kann Berufung beim Landes Arbeitsgericht Berlin –Brandenburg eingelegt werden.

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