Abgrenzung Arbeitnehmer vs. Selbstständiger
Bin ich Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne, oder selbstständig?
Worauf muss der Arbeitgeber achten? Ein Paradebeispiel was falsch gemacht werden kann und im Ergebnis zu weitreichenden Rechtsfolgen führt.
Ein Projektdienstleister wird in der Firma für „ Prozessoptimierung Produktion/Vertrieb/QMS/Personal“ tätig. Dabei nutzte er die Büroräume des Unternehmens und arbeitet mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln, wie PC, Telefon, Visitenkarte und E-Mail-Adresse). Er ist dem Geschäftsführer unterstellt und folgt zu 90 % dessen Weisungen. Die Tätigkeit beläuft sich im Umfang der üblichen Wochenarbeitszeit eines Vollbeschäftigten Arbeitnehmers (40 Stunden/Woche, vergütet mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 1920 € netto). Da insbesondere von betrieblichen Daueraufgaben abgrenzbare Projekte nicht erkennbar sind, entschied das Gericht, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611 a BGB handelt.
Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln - 9 Ta 31/19