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Jobwechsel - muss der Arbeitnehmer seine Kündigung begründen?

Manchmal kommt es vor, dass der Arbeitnehmer keine Lust mehr hat und die Firma verlassen will. Doch wie sieht es mit der Kündigung aus?

Eine normale - also ordnungsgemäße und fristgerechte - Kündigung muss vom Arbeitnehmer nicht begründet werden. Diesbezüglich gibt es keine gesetzliche Pflicht.

Anders sieht es bei einer fristlosen Kündigung aus. Das Gesetz schreibt in diesem Fall vor, dass dem Arbeitgeber ein Grund genannt wird. Zumindest hat er diesbezüglich einen Anspruch. Sollte also im Kündigungsschreiben kein Grund genannt werden, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordern, einen Grund zu nennen. Andernfalls kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen. Daher ist es ratsam, seine Kündigung mit guten Gründen begründen zu können.

Gründe für eine fristlose Kündigung können zum Beispiel sein, dass der Arbeitgeber das Gehalt, trotz mehrfacher Abmahnung, weiterhin zu spät Zeit. Andere Gründe sind sexuelle Belästigung, oder Diskriminierung.

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