Hamburg: 040-36941500
 Neustadt: 04561 - 6535

Blog

Kündigung wegen Krankheit. Darf mein Chef mich feuern?

Werde ich gekündigt, nur weil ich lange oder oft krank bin? Diese Angst treibt viele Arbeitnehmer. Das Gute vorweg: eine Kündigung wegen Krankheit ist nur in bestimmten Fällen erfolgreich.

Ob ein Magen-Darm-Virus, Grippe, Fieber, oder Schnupfen, bei einigen Arbeitnehmern häufen sich die Fehltage. Doch können Arbeitnehmer wegen einer langen oder vieler häufiger Krankheiten einfach gekündigt werden?

Ist eine Kündigung wegen Krankheit möglich?

Grundsätzlich ist das möglich. Eine personenbedingte Kündigung impliziert die krankheitsbedingte Kündigung. Die Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit den Arbeitsvertrag in Zukunft nicht mehr erfüllen kann. Der Arbeitgeber muss die Ausfälle überbrücken und im schlimmsten Fall eine Vertretung organisieren. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer auch unter das Kündigungsschutzgesetz fällt.

Entgegen der weitverbreiteten Meinung, schützt das Kündigungsschutzgesetz nicht vor einer Kündigung wegen Krankheit. D.h. aber nicht, dass der Arbeitgeber wahllos kündigen kann. Er muss sich an drei Bedingungen halten:

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist immer dann möglich, wenn der Arbeitnehmer

1. Im Jahr sechs Wochen oder länger krankheitsbedingt abwesend ist. Der Grund liegt darin, dass bei einem solchen langen Zeitraum wirtschaftliche Beeinträchtigungen im Unternehmen entstehen können. Der Gesetzgeber geht dann davon aus, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer immer mal wieder arbeitsunfähig erkrankt, oder am Stück krank sind.

2. auch zukünftig krank bleiben wird. Der Arbeitgeber muss eine negative Gesundheitsprognose vorlegen. Wenn der Arbeitnehmer ständig an Infekten erkrankt, die einen Zeitraum von über sechs Wochen einnehmen, kann der Arbeitgeber von einer negativen Prognose für die Zukunft ausgehen.

Eine identische Situation ergibt sich beispielsweise bei einem Bandscheibenvorfall. Der Arbeitnehmer kann jedoch eine positive Gesundheitsprognose vorlegen und die Kündigung so unwirksam machen. Diesbezüglich kann er die Hilfe seiner Ärzte hinzuziehen.

Anders ist die Situation zu beurteilen, wenn der Arbeitnehmer sich zum Beispiel den Fuß bricht. Das fällt dann unter die Kategorie Pech gehabt und rechtfertigt keine Kündigung wegen Krankheit.

3. bei der vorzunehmenden Interessenabwägung die schlechteren Karten hat. Bei der Interessenabwägung muss der Arbeitgeber die Ursache der Krankheit, das Alter des Arbeitnehmers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer gegenüberstellen.

Erst wenn diese drei Punkte erfüllt sind, wird die Kündigung des Arbeitgebers erfolgreich sein.

In der Probezeit erkrankt - wird mir jetzt gekündigt?

Die Probezeit dient gerade des beschnupperns und kennenlernens. Daher gelten hier extrem gelockerte Regeln hinsichtlich einer Kündigung. Das Kündigungsschutzgesetz greift erst, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate in dem Betrieb arbeitet. Das ist in der Probezeit gerade nicht erfüllt. In der Probezeit ist eine Kündigung daher auch ohne Angabe von Gründen und mit einer Frist von 14 Tagen möglich.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle nach der Kündigung . Zahlt mein Arbeitgeber das Gehalt weiter?

Wer eine Kündigung wegen Krankheit erhält, ist zunächst niedergeschlagen. Jedoch kann es ein Trostpflaster geben, nämlich wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter Umständen bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit den vollen Lohn zahlt.

Hiervon gibt es jedoch eine Ausnahme: in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Geht der Arbeitnehmer daher leer aus? Nein, in diesen Fällen zahlt die Krankenkasse das Krankengeld.

Image
HEIN Rechtsanwaltskanzlei ist im Unterstützer-Club des VfB Lübeck.
VfB Lübeck
VfB Lübeck

Suche

Hamburg: 040-36941500
Neustadt: 04561 - 6535