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Kündigung, weil ich keine Atteste einreiche ?

Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kündigen, weil dieser sich weigert, nach Ablauf des gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraumes,  weiter Krankschreibungen vorzulegen?

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer nach zwei erteilten Abmahnungen gekündigt. Erfolgte diese Kündigung zu Recht?

Das Landesarbeitsgericht Köln empfand, dass diese Kündigung zurecht ergangen ist (LAG Köln Az 7 Sa 793/17).

Die ständige Rechtsprechung besagt, dass ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorzulegen, auch wenn der sechswöchige Entgeltfortzahlungszeitraum beendet ist. Der Fall hatte eine Besonderheit: ein Tarifvertrag war einschlägig. Dieser Tarifvertrag verpflichtete die Arbeitnehmer zur Einreichung der Atteste ohne zeitliche Einschränkung und gab dem Arbeitgeber das Recht, eine ärztliche Untersuchung zur Überprüfung einer Arbeitsunfähigkeit anzuordnen. Diese Anordnung wurde von dem Arbeitgeber nicht durchgeführt, so dass die Kündigung als unwirksam anzusehen war. Im Ergebnis hat der Arbeitnehmer jedoch seinen Arbeitsplatz verloren, da der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG stellte.  Hintergrund war der folgende: der Arbeitnehmer hatte mit mehreren Schreiben seinem Ärger Luft gemacht. In diesem Schreiben bezichtigte er den Arbeitgeber unter anderem des Mobbings. Das Arbeitsgericht entschied, dass das Arbeitsverhältnis wegen der gravierenden Verletzungen des Gebotes der Sachlichkeit des Arbeitnehmers aufzulösen war. Der Arbeitgeber musste eine Abfindung in Höhe von 50.000 € zahlen, da aufgrund der Schreiben des Arbeitnehmers eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten war. Die Richter Sprachen dem Arbeitnehmer weniger als die Regelabfindung aus, obwohl dieser seit mehr als zehn Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt war.

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