
Darf ein Fußballspieler politisch sein?
Der Zweitligist FC St. Pauli hat seinen Fußballspieler Cenk Sahin freigestellt. Grund der Freistellung ist die Tatsache, dass der Spieler öffentlich seine Solidarität mit dem türkischen Militär bekundet hat.
Stellt dieser Beitrag in den sozialen Medien gerade noch eine so zulässige Meinungsäußerung, oder stellt dies bereits einen gravierenden Vertragsverstoß dar?
Rücksichtnahmepflicht gegen Meinungsfreiheit
Das Grundgesetz garantiert den deutschen Bürgern das Recht auf Meinungsfreiheit. Problematisch wird es jedoch, wenn diesbezüglich andere Interessen kollidieren. Der Arbeitnehmer, hat zumindest als Nebenpflicht in seinem Arbeitsvertrag, sich dem Arbeitgeber, also dem Verein, gegenüber treu und loyal zu verhalten. Bei dem Arbeitnehmer handelt es sich um einen Profifußballer. Dieser unterliegt dem Mustervertrag für Lizenzspieler der DFL, der besagt, dass sich ein Fußballer privat und in der Öffentlichkeit so zu verhalten hat, dass das Ansehen des Vereins, der Verbände und des Fußballsports im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird. Auf der Rechtsfolgenseite, kann dies unmittelbar zu einer Kündigung des Arbeitgebers oder zu einer Festsetzung einer Vertragsstrafe in Höhe von einem Bruttomonatsgehalt enden. Nicht durchdachte Äußerungen im Zusammenhang mit einem Fußballspiel können sowohl für den Spieler, als auch für den Verein verbandsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, da der Spieler sich im arbeitsvertraglichem Sinne regelmäßig auch den Verein und den Statuten der Fußballverbände unterwirft. Politische Äußerungen und Gesten im Stadion werden von den Statuten ausdrücklich verboten und untersagt.
Das Verhalten des Fußballers, kann ebenso für erhebliche Störungen, Unruhe und damit zur Gefährdung des sportlichen Erfolg gewertet werden, was eine Kündigung im Einzelfall rechtfertigen könnte.