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Arbeitsrecht

für Arbeitgeber

Maßgeblich für den Arbeitgeber ist die vertragliche Absicherung . Nur so lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden.

Eingegrenzt wird der Handlungsrahmen für die Arbeitgeber durch etliche geltenden Gesetze und Vorgaben. Insbesondere im Arbeitsrecht müssen Arbeitgeber den Spagat zwischen Arbeitnehmer, Betriebsräten und Aufsichtsbehörden schaffen.

Diese Anforderung nehme ich Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und Neustadt in Holstein gerne ab und gebe Ihnen Antworten auf die Fragen:

Lassen Sie mich Antworten und Lösungen für Ihre Fragen finden

Darüber hinaus erledige ich für Sie noch folgende Dinge:
  • Prüfung und Verhandlung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
  • Beratung bei Abmahnung, Urlaub, Lohn/Gehalt, Versetzung, Krankheit, Schwangerschaft / Mutterschutz, Elternzeit, Arbeitszeugnis
  • Arbeitsgerichtliche Vertretung
  • Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber dem AG, sowie die Vertretung vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, sowie dem Bundesarbeitsgericht

Was ist arbeitsrechtlich zulässig?

Wie ist die aktuelle Rechtsprechung?

Wie sollte die Anwendung des Arbeitsrechts sinnvoll gestaltet und etabliert werden?

Ich nehme Ihnen diese Hürde ab und biete Ihnen:

Ausarbeitung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Einzelfalllösungen

optimale Strukturen

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Durchsetzung Ihrer Interessen vor den Arbeitsgerichten, insbesondere dem Arbeitsgericht Hamburg, Lübeck, Kiel, Neumünster, Elmshorn, Schwerin, Flensburg, Lüneburg und Bremen

Abwehr von unberechtigten Lohn-/Gehaltsforderungen

Vorbereitung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, in enger Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater

Beratung und Erstellung einer fristlosen, oder außerordentlichen Kündigung bzw. Abmahnung

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