Maßgeblich für den Arbeitgeber ist die vertragliche Absicherung . Nur so lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden.
Eingegrenzt wird der Handlungsrahmen für die Arbeitgeber durch etliche geltenden Gesetze und Vorgaben. Insbesondere im Arbeitsrecht müssen Arbeitgeber den Spagat zwischen Arbeitnehmer, Betriebsräten und Aufsichtsbehörden schaffen.
Diese Anforderung nehme ich Ihnen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und Neustadt in Holstein gerne ab und gebe Ihnen Antworten auf die Fragen: